ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Reiter Engineering GmbH&Co.KG (im folgenden RE)
Geschäftsführer: Hans Reiter
Leobendorfer Str. 39, 83417 Kirchanschöring
Deutschland
USt-IdNr: DE223213055
§1 Geltung
Für Lieferungen und Leistungen durch RE gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Entgegenstehende, oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt haben.
Die Bedingungen sind vereinbarter Bestandteil aller mit RE abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
§2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen, sowie Änderungen der Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Lieferzusagen, mündliche Erklärungen und Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von RE schriftlich bestätigt wurden.
Ein Liefervertrag kommt nicht schon mit der Eingangsbestätigung der Bestellung, sondern erst dann zu Stande, wenn RE dem Kunden eine Vertragsbestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form zugesandt, oder die Lieferung ausgeführt hat.
§3 Lieferung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich zum vereinbarten Liefertermin, der zunächst unverbindlich ist und unter den Vorbehalt der Eigenbelieferung steht, es sei denn, wir haben einen verbindlichen Liefertermin garantiert. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat und sich RE im Lieferverzug befindet.
Bei Sonderanfertigungen ist der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Hersteller, Streik, Transportschwierigkeiten usw., entbinden RE von der Lieferungspflicht.
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel daran, ist RE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
§4 Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Diese Regelung gilt auch für eventuelle Rücksendungen, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften der Verkäufer Kosten und Gefahr für die Rücksendung tragen muss. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren auf den Käufer über.
Rücksendungen, egal aus welchem Grund, müssen grundsätzlich frei Haus geliefert werden.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Versendung erfolgt nach unserem Ermessen, jedoch ohne Gefahr für die kostengünstigste Versandart. Versandvorschriften des Käufers, werden, sofern möglich, berücksichtigt. Eine Versicherung für Transportschäden wird von RE nicht abgeschlossen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in EURO zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug bei Lieferung fällig, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt bei Lieferung durch Vorkasse oder wenn ausdrücklich vereinbart auf Rechnung.
Die Versandkosten, welche Kosten für Verpackung und Transport beinhalten werden individuell gesondert berechnet und können bei Lieferungen ins Ausland abweichen.
Von uns nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung, noch zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen nach den gesetzlich geltenden Bestimmungen zu entrichten.
§ 6 Widerrufsbelehrung
§6.1 Widerrufsrecht
Bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages ist der Käufer (Verbraucher) berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der bereits erhaltenen Ware zu widerrufen, oder wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Reiter Engineering GmbH&Co.KG
Leobendorferstr. 39
83417 Kirchanschöring
E-Mail: 该E-mail地址已受到防止垃圾邮件机器人的保护,您必须启用浏览器的Java Script才能看到。
§6.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist an RE ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, indem die Sache vom Käufer nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive fakturierter Mehrwertsteuer, sowie bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen gegen den Käufer, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Für den Fall, dass der Käufer die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits im Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Mehrwertsteuer in Höhe der uns ausstehenden Forderung übergeht.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreis- bzw. Werklohnforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen an uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere nicht zu weiteren Forderungsabtretungen.
Der Käufer hat RE von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen auf unser Vorbehaltsgut sofort Mitteilung zu machen.
§8 Gewährleistung
Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen, über Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Motorsportteilen um kurzlebige Hochleistungsprodukte handelt, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Für diese speziellen Motorsportteile kann RE keine Garantie oder Haftung übernehmen. Für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und sonstigen Ereignissen, bei denen andere Bedingungen als im allgemeinen Straßenverkehr herrschen, schließen wir ebenfalls jegliche Gewährleistung aus.
Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Kaufsache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurück treten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Kaufsache schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistung ausgeschlossen.
Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Kaufsache festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Käufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft ab dem 6. Monat nach Lieferung den Verbraucher.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anbringung oder Überbeanspruchung der Kaufsache oder durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
§9 Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Für Zulassungen zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind ausschließlich die zu dem jeweiligen Produkt gehörende ABE bzw. das TÜV-Gutachten und die darin eventuell enthaltenen Auflagen maßgeblich. Die für den Motorsport hergestellten und angebotenen Waren besitzen, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, keine Zulassung für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.
Ausschließlich der Käufer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Zulassungsvorschriften bei Verwendung der von RE angebotenen Produkte im öffentlichen Straßenverkehr.
§10 Haftung
RE haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen.
Sofern die Haftung von RE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§11 Vorbehalte
Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Da wir keine Massenware anbieten kann es speziell vor Beginn der Motorsportsaison seitens unserer Vorlieferanten zu Lieferengpässen kommen. Lieferverzögerungen sind dann unvermeidlich. Im Falle der Nichtverfügbarkeit besteht keine Pflicht zur Lieferung. Wir informieren unsere Kunden sofort nach Feststellung der Nichtverfügbarkeit und erstatten dem Kunden die erbrachte Gegenleistung unverzüglich. Mit vielen der von RE angebotenen Produkte wenden wir uns an Spezialisten. Die Produkte enthalten häufig keine Einbauanleitungen. Um eine missbräuchliche und fehlerhafte Verwendung auszuschließen, dürfen die Produkte nur von Fachleuten bzw. in Fachwerkstätten verbaut werden.
§12 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen der Kaufverträge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Traunstein.
§14 Anzuwendende Rechtsordnung
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, so bleiben die anderen Klauseln davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird eine im Rahmen des Gesetzes gleich lautende Regel Verwendung finden.